Kostenloser Arbeitszeitrechner für Deutschland
Arbeitszeitrechner
Tragen Sie Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Ihre Pausen ein. Sie erhalten sofort die Netto-Arbeitszeit in Stunden und Minuten, als Dezimalstunden und in Industrieminuten – dazu auf Wunsch den Vergleich mit Ihrer Sollzeit. Auch Nachtschichten über Mitternacht werden korrekt berechnet.
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- Ohne Anmeldung
- Berechnung im Browser
- Für Deutschland
Arbeitszeit berechnen
Arbeitszeit berechnen
Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen eintragen – das Ergebnis erscheint sofort.
Berechnung wird automatisch aktualisiert
Nettoarbeitszeit
8 Std. 30 Min.
8,50 Dezimalstunden
- Industrieminuten
- 850
- Normalminuten
- 510
08:00 bis 17:00
Zeitlicher Ablauf
08:00 bis 17:00
Schicht von 08:00 bis 17:00. Anwesenheit 9 Std.. Arbeit 08:00 bis 12:00 (4 Std.). Pause 12:00 bis 12:30 (30 Min.). Arbeit 12:30 bis 17:00 (4 Std. 30 Min.).
- Arbeit 08:00 bis 12:00 (4 Std.)
- Pause 12:00 bis 12:30 (30 Min.)
- Arbeit 12:30 bis 17:00 (4 Std. 30 Min.)
Alle Werte im Detail
- Anwesenheitszeit
- 9 Std.
- Pausenzeit
- 30 Min.
- Nettoarbeitszeit
- 8 Std. 30 Min.
- Dezimalstunden
- 8,50
- Normalminuten
- 510
- Industrieminuten
- 850
- Sollzeit
- 8 Std.
- Überstunden
- +30 Min.
- Frühester nächster Arbeitsbeginn
- 04:00 +1 Tag
08:00 bis 17:00
Allgemeine Ruhezeit nach § 5 ArbZG
Allgemeine Hinweise nach dem Arbeitszeitgesetz
Eine Einordnung nach allgemeinen Regeln. Ihre eingetragenen Zeiten werden dadurch nicht verändert.
- Mindestpause
- 30 Min.
- Eingetragene Pause
- 30 Min.
- Fehlende anrechenbare Pause
- Keine fehlende Pause erkannt
- Einordnung der Arbeitszeit
- Über der allgemeinen Acht-Stunden-Grenze
Gesetzliche Einordnung anzeigen
Anrechenbare Pausenabschnitte
30 Min. von insgesamt 30 Min. eingetragener Pause. Ein Abschnitt zählt ab 15 Minuten.
Längster Arbeitsabschnitt ohne Pause
4 Std. 30 Min. am Stück
Einordnung der täglichen Arbeitszeit
Mehr als acht und bis zu zehn Stunden. Das ist nach § 3 ArbZG nur zulässig, wenn im Ausgleichszeitraum durchschnittlich acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Frühester nächster Arbeitsbeginn
04:00 +1 Tag – nach der allgemeinen Ruhezeit von elf Stunden gemäß § 5 ArbZG.
Rechtsgrundlagen
Die Hinweise bilden allgemeine Regeln des Arbeitszeitgesetzes ab und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Ausnahmen können gelten.
Die Berechnungen und Hinweise dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
Die Grundformel
Arbeitsende minus Arbeitsbeginn ergibt die Anwesenheitszeit. Davon werden die Pausen abgezogen, übrig bleibt die Netto-Arbeitszeit.
Pausen richtig einordnen
Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgesehen, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Bis einschließlich 6 Stunden gibt es keine allgemeine gesetzliche Mindestpause.
Acht Stunden, zehn Stunden
Werktäglich gelten allgemein acht Stunden. Bis zu zehn Stunden sind möglich, wenn im Ausgleichszeitraum durchschnittlich acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Dezimal und industriell
8 Stunden 30 Minuten entsprechen 8,50 Dezimalstunden, 510 Normalminuten und 850 Industrieminuten.
So berechnen Sie Ihre Arbeitszeit
Die Berechnung folgt immer demselben Ablauf, unabhängig davon, ob Sie eine Frühschicht oder eine Nachtschicht erfassen.
- Arbeitsbeginn und Arbeitsende eintragen. Die Differenz ergibt die Anwesenheitszeit, also die Zeit von der Ankunft bis zum Feierabend.
- Pausen erfassen. Eine Pause können Sie als Zeitspanne von 12:00 bis 12:30 Uhr oder als reine Dauer von 30 Minuten eintragen. Beide Angaben werden von der Anwesenheitszeit abgezogen.
- Netto-Arbeitszeit ablesen. Das Ergebnis erscheint in Stunden und Minuten sowie als Dezimalstunden und Industrieminuten.
- Sollzeit vergleichen. Tragen Sie Ihre vertragliche Sollzeit ein, um Überstunden oder Minusstunden zu sehen. Das Feld können Sie jederzeit leeren.
Der Rechner rundet nichts eigenmächtig und ergänzt keine Pause, die Sie nicht eingetragen haben. Wie das technisch umgesetzt ist, beschreibt die Methodik.
Brutto- und Nettoarbeitszeit
Anwesenheit und Arbeitszeit sind nicht dasselbe. Der Unterschied ist die Pause.
Die Anwesenheitszeit, oft auch Brutto-Arbeitszeit genannt, ist die Spanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende. Sie sagt noch nichts darüber aus, wie lange tatsächlich gearbeitet wurde. Erst nach Abzug der Ruhepausen ergibt sich die Netto-Arbeitszeit.
Diese Unterscheidung ist auch rechtlich angelegt: Nach § 2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Eine Ruhepause ist damit keine Arbeitszeit – Sie können in dieser Zeit frei über Ihre Pause verfügen und sind nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet.
Kurze Unterbrechungen, in denen Sie einsatzbereit bleiben müssen, sind keine Ruhepause im Sinne des Gesetzes. Ob eine konkrete Unterbrechung als Pause zählt, hängt vom Einzelfall und von den Regelungen in Ihrem Betrieb ab.
Dezimalstunden und Industrieminuten
Für Zeiterfassung und Lohnabrechnung wird Arbeitszeit häufig nicht in Minuten, sondern dezimal angegeben.
Eine Normalminute ist die gewöhnliche Minute, also ein Sechzigstel einer Stunde. Eine Industrieminute ist dagegen ein Hundertstel einer Stunde. Beide Angaben beschreiben dieselbe Zeit, verwenden aber eine unterschiedliche Einteilung.
Umgerechnet wird mit: Normalminuten mal 100 geteilt durch 60. Aus 510 Normalminuten werden so 850 Industrieminuten. Die Dezimalstunde ist nur eine andere Schreibweise derselben Zahl: 850 Industrieminuten entsprechen 8,50 Stunden.
| Zeit | Dezimalstunden | Normalminuten | Industrieminuten |
|---|---|---|---|
| 0 Std. 30 Min. | 0,50 | 30 | 50 |
| 0 Std. 45 Min. | 0,75 | 45 | 75 |
| 1 Std. 0 Min. | 1,00 | 60 | 100 |
| 7 Std. 30 Min. | 7,50 | 450 | 750 |
| 8 Std. 30 Min. | 8,50 | 510 | 850 |
Achtung bei Verwechslungen: 8 Stunden 30 Minuten sind 510 Normalminuten, aber 850 Industrieminuten. Wer 510 als Industrieminuten angibt, rechnet mit einer zu kurzen Zeit.
Gesetzliche Pausenregelung nach § 4 ArbZG
Das Arbeitszeitgesetz gibt Mindestpausen vor. Maßgeblich ist die Arbeitszeit, nicht die Anwesenheit.
- Bis einschließlich 6 Stunden: keine allgemeine gesetzliche Mindestpause nach § 4 ArbZG.
- Mehr als 6 bis einschließlich 9 Stunden: mindestens 30 Minuten.
- Mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten.
Die Grenze verläuft exakt an diesen Punkten. Bei genau sechs Stunden Arbeitszeit greift die Mindestpause noch nicht, bei sechs Stunden und einer Minute dagegen schon. Ebenso gilt bei genau neun Stunden noch die 30-Minuten-Grenze.
Die Ruhepause darf in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Kürzere Unterbrechungen zählen nicht auf die gesetzliche Mindestpause. Der Rechner weist deshalb Ihre gesamte eingetragene Pausenzeit und die davon anrechenbaren Abschnitte getrennt aus. Ihre Eingabe wird dabei nicht verändert.
Zusätzlich darf niemand länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden. Diese Prüfung ist nur möglich, wenn Sie Ihre Pausen als Zeitspanne mit Uhrzeit eintragen.
Wichtig: Der Rechner zieht niemals selbstständig eine gesetzliche Pause von Ihrer eingetragenen Arbeitszeit ab. Er zeigt lediglich an, welche Mindestpause allgemein vorgesehen wäre. Ausnahmen durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder besondere Branchenregelungen sind möglich.
Nachtschichten über Mitternacht
Nachtschichten laufen über den Tageswechsel. Der Rechner erkennt das automatisch.
Liegt das Arbeitsende zeitlich vor dem Arbeitsbeginn, geht der Rechner von einem Wechsel über Mitternacht aus. Aus 22:00 bis 06:00 Uhr werden so 8 Stunden Anwesenheitszeit und nicht etwa eine negative Zeitspanne. Das Arbeitsende wird mit dem Zusatz „+1 Tag“ gekennzeichnet, damit der Tageswechsel sichtbar bleibt.
Pausen innerhalb einer Nachtschicht werden korrekt zugeordnet. Eine Pause von 02:00 bis 02:30 Uhr liegt in einer Schicht von 22:00 bis 06:00 Uhr eindeutig nach Mitternacht und wird entsprechend eingerechnet.
Sind Arbeitsbeginn und Arbeitsende identisch, ergibt sich eine Arbeitszeit von null Minuten. Der Rechner unterstellt in diesem Fall bewusst keine 24-Stunden-Schicht. Eine durchgehende Schicht bis Mitternacht tragen Sie als Arbeitsende 24:00 ein.
Sollzeit und Überstunden
Der Vergleich von Ist-Zeit und Sollzeit zeigt, ob ein Plus oder ein Minus entstanden ist.
Die Sollzeit ist die vertraglich vereinbarte tägliche Arbeitszeit. Der Rechner zieht sie von Ihrer tatsächlichen Netto-Arbeitszeit ab und weist die Differenz mit Vorzeichen aus. Ein Plus bedeutet Überstunden, ein Minus bedeutet Minusstunden.
Beispiel: Bei einer Netto-Arbeitszeit von 8 Stunden 30 Minuten und einer Sollzeit von 8 Stunden ergibt sich ein Plus von 30 Minuten. Das Vorzeichen steht immer ausgeschrieben am Ergebnis, damit es auch ohne Farbe erkennbar bleibt.
Ob Überstunden ausgezahlt, durch Freizeit ausgeglichen oder mit einem Arbeitszeitkonto verrechnet werden, regelt das Gesetz nicht einheitlich. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.
Beispiel: Arbeitszeit von 08:00 bis 17:00 Uhr
Ein typischer Arbeitstag mit einer Mittagspause von 12:00 bis 12:30 Uhr.
- 17:00 − 08:00 = 9:00 Anwesenheitszeit
- 9:00 − 0:30 Pause = 8:30 Netto-Arbeitszeit
- 8:30 = 8,50 Dezimalstunden
- 8:30 = 510 Normalminuten
- 8:30 = 850 Industrieminuten
Bei einer Sollzeit von 8 Stunden ergibt dieser Tag ein Plus von 30 Minuten. Die Pause von 30 Minuten entspricht genau der allgemeinen Mindestpause, die bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit vorgesehen ist.
Nettoarbeitszeit
8 Std. 30 Min.
8,50 Dezimalstunden
- Industrieminuten
- 850
- Normalminuten
- 510
08:00 bis 17:00
Zeitlicher Ablauf
08:00 bis 17:00
Schicht von 08:00 bis 17:00. Anwesenheit 9 Std.. Arbeit 08:00 bis 12:00 (4 Std.). Pause 12:00 bis 12:30 (30 Min.). Arbeit 12:30 bis 17:00 (4 Std. 30 Min.).
- Arbeit 08:00 bis 12:00 (4 Std.)
- Pause 12:00 bis 12:30 (30 Min.)
- Arbeit 12:30 bis 17:00 (4 Std. 30 Min.)
Häufige Fragen zum Arbeitszeitrechner
Antworten auf die Fragen, die beim Berechnen der Arbeitszeit am häufigsten auftauchen.
- Wie berechnet man Arbeitszeit mit Pause?
- Ziehen Sie den Arbeitsbeginn vom Arbeitsende ab. Das ergibt die Anwesenheitszeit. Davon ziehen Sie die Pausen ab, und Sie erhalten die Netto-Arbeitszeit. Beispiel: von 08:00 bis 17:00 Uhr sind neun Stunden Anwesenheit, abzüglich 30 Minuten Pause bleiben 8 Stunden 30 Minuten Arbeitszeit.
- Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
- Nein. Nach § 2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Eine Ruhepause wird deshalb von der Anwesenheitszeit abgezogen und nicht mitbezahlt, sofern arbeitsvertraglich nichts anderes geregelt ist.
- Wie viel Pause ist bei mehr als 6 Stunden erforderlich?
- Bei mehr als sechs bis einschließlich neun Stunden Arbeitszeit sind nach § 4 ArbZG mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgesehen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Bis einschließlich sechs Stunden gibt es keine allgemeine gesetzliche Mindestpause. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
- Wie berechnet der Rechner eine Nachtschicht?
- Liegt das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn, erkennt der Rechner den Wechsel über Mitternacht und rechnet über den Tageswechsel hinweg. Von 22:00 bis 06:00 Uhr ergeben sich 8 Stunden Anwesenheit. Das Arbeitsende wird mit dem Hinweis „+1 Tag“ gekennzeichnet. Pausen, die in der Nacht liegen, werden korrekt zugeordnet.
- Was sind 7 Stunden 30 Minuten in Dezimalstunden?
- 7 Stunden 30 Minuten entsprechen 7,50 Dezimalstunden. Gerechnet wird Minuten geteilt durch 60: 30 geteilt durch 60 ergibt 0,50. In Industrieminuten sind das 750.
- Was ist der Unterschied zwischen Normalminuten und Industrieminuten?
- Eine Normalminute ist eine gewöhnliche Minute, also ein Sechzigstel einer Stunde. Eine Industrieminute ist ein Hundertstel einer Stunde. 8 Stunden 30 Minuten sind daher 510 Normalminuten, aber 850 Industrieminuten. Umgerechnet wird mit: Normalminuten mal 100 geteilt durch 60.
- Wie berechnet man Überstunden?
- Vergleichen Sie die tatsächliche Netto-Arbeitszeit mit Ihrer Soll-Arbeitszeit. Die Differenz sind Überstunden oder Minusstunden. Beispiel: 8 Stunden 30 Minuten Ist-Zeit bei 8 Stunden Sollzeit ergeben ein Plus von 30 Minuten. Ob und wie Überstunden ausgeglichen oder vergütet werden, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.
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Rechtliche Quellen
Die gesetzlichen Angaben auf dieser Seite stützen sich auf den amtlichen Gesetzestext.
- § 2 ArbZG – Begriffsbestimmungen (öffnet in neuem Tab)
Definition der Arbeitszeit ohne Ruhepausen.
- § 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer (öffnet in neuem Tab)
Werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden, Verlängerung auf zehn Stunden im Ausgleich.
- § 4 ArbZG – Ruhepausen (öffnet in neuem Tab)
Mindestpausen von 30 bzw. 45 Minuten und Aufteilung in Abschnitte.
- § 5 ArbZG – Ruhezeit (öffnet in neuem Tab)
Ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Arbeitsende.
Welche Aussage aus welcher Vorschrift stammt, ist auf der Seite Quellen im Einzelnen aufgeschlüsselt.
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